Coro­­na-Spe­zi­al: Haf­tung bei Ver­an­stal­tungs­ab­sa­gen

28. April 2020, 14:00–15:00 Uhr.
Zur Ver­lang­sa­mung einer wei­te­ren Aus­brei­tung des Coro­na-Virus wur­den (und wer­den noch immer) zahl­rei­che Ver­an­stal­tun­gen abge­sagt. Betrof­fen sind neben Kul­tur- und Sport­ver­an­stal­tun­gen auch zahl­rei­che Kon­fe­ren­zen gemein­nüt­zi­ger Orga­ni­sa­tio­nen.

Nach­dem zunächst nur Groß­ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 1.000 Besu­chern abge­sagt wer­den muss­ten, unter­sag­ten die Behör­den nun zuneh­mend auch klei­ne­re Ver­an­stal­tun­gen. Und auch Ver­an­stal­ter, die von den behörd­li­chen Anord­nun­gen (noch) nicht betrof­fen sind, ste­hen vor der Fra­ge, ob sie geplan­te Events unter den momen­ta­nen Umstän­den wie vor­ge­se­hen durch­füh­ren kön­nen. Gera­de bei der Absa­ge von Kon­fe­ren­zen sind die wirt­schaft­li­chen Aus­wir­kun­gen für Ver­an­stal­ter und Teil­neh­mer unter Umstän­den enorm. Es stellt sich daher die Fra­ge, wer für die durch eine Absa­ge ent­ste­hen­den Ein­bu­ßen haf­tet.

Im Fokus des Webi­nars steht das Sze­na­rio einer Ver­an­stal­tungs­ab­sa­ge durch den Ver­an­stal­ter und die ver­trag­li­chen Aus­wir­kun­gen für die Teil­neh­mer, den Ver­an­stal­ter selbst und die wei­te­ren Ver­trags­part­ner wie etwa Hotels, Cate­ring­diens­te und sons­ti­ge Dienst­leis­ter.

Inhal­te:

  • Wel­che Grün­de sind aus­schlag­ge­bend für die Absa­ge (behörd­li­che Anord­nung, frei­wil­li­ge Absa­ge) und wel­che Aus­wir­kun­gen hat das auf bereits abge­schlos­se­ne Ver­trä­ge Ver­eins­pra­xis
  • Wel­che Ver­trags­par­tei hat Anspruch auf wel­che Erstat­tung?
  • Wer kann Scha­den­er­satz­an­sprü­che gel­tend machen?
  • Gibt es staat­li­che Ent­schä­di­gun­gen bei behörd­li­chen Absa­gen wegen des Coro­na-Virus?

Ver­an­stal­ter:

UPJ Pro-Bono-Rechts­be­ra­tung, Haus des Stif­tens

Wei­te­res zum The­ma

Refe­ren­ten: Phil­ipp Roh­den­burg (CMS Hasche Sig­le), Kai Praum (UPJ Pro-Bono-Rechts­be­ra­tung)
Datum: 28. April 2020
Uhr­zeit: 14:00 – 15:00 Uhr

Hier kön­nen Sie sich direkt anmel­den.