Corona-Spezial: Haftung bei Veranstaltungsabsagen
28. April 2020, 14:00–15:00 Uhr.
Zur Verlangsamung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus wurden (und werden noch immer) zahlreiche Veranstaltungen abgesagt. Betroffen sind neben Kultur- und Sportveranstaltungen auch zahlreiche Konferenzen gemeinnütziger Organisationen.
Nachdem zunächst nur Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern abgesagt werden mussten, untersagten die Behörden nun zunehmend auch kleinere Veranstaltungen. Und auch Veranstalter, die von den behördlichen Anordnungen (noch) nicht betroffen sind, stehen vor der Frage, ob sie geplante Events unter den momentanen Umständen wie vorgesehen durchführen können. Gerade bei der Absage von Konferenzen sind die wirtschaftlichen Auswirkungen für Veranstalter und Teilnehmer unter Umständen enorm. Es stellt sich daher die Frage, wer für die durch eine Absage entstehenden Einbußen haftet.
Im Fokus des Webinars steht das Szenario einer Veranstaltungsabsage durch den Veranstalter und die vertraglichen Auswirkungen für die Teilnehmer, den Veranstalter selbst und die weiteren Vertragspartner wie etwa Hotels, Cateringdienste und sonstige Dienstleister.
Inhalte:
- Welche Gründe sind ausschlaggebend für die Absage (behördliche Anordnung, freiwillige Absage) und welche Auswirkungen hat das auf bereits abgeschlossene Verträge Vereinspraxis
- Welche Vertragspartei hat Anspruch auf welche Erstattung?
- Wer kann Schadenersatzansprüche geltend machen?
- Gibt es staatliche Entschädigungen bei behördlichen Absagen wegen des Corona-Virus?
Veranstalter:
UPJ Pro-Bono-Rechtsberatung, Haus des Stiftens
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Referenten: Philipp Rohdenburg (CMS Hasche Sigle), Kai Praum (UPJ Pro-Bono-Rechtsberatung)
Datum: 28. April 2020
Uhrzeit: 14:00 – 15:00 Uhr