Enga­giert in der Coro­na­zeit

Wie die Pro Bono Rechts­be­ra­tung Non-Pro­fits unter­stützt. Ein Gespräch mit Ellen Sturm, UPJ Seni­or Pro­jekt­ma­na­ge­rin.

Die Pro Bono Rechts­be­ra­tung ver­mit­telt erfah­re­ne Rechtsanwält*innen enga­gier­ter Kanz­lei­en an Non-Pro­fit-Orga­ni­sa­tio­nen. Die Kanz­lei­en unter­stüt­zen bei kon­kre­ten Rechts­fra­gen unent­gelt­lich und zeit­lich begrenzt, wenn die Orga­ni­sa­tio­nen ihre Rechts­fra­gen nicht ander­wei­tig klä­ren kön­nen. Das Ange­bot wird von UPJ gemein­sam mit dem Pro Bono Deutsch­land e.V. und vie­len Rechts­an­walts­kanz­lei­en getra­gen. Die Ber­li­ner Frei­wil­li­gen­bör­se hat die Seni­or Pro­jekt­ma­na­ge­rin Ellen Sturm befragt, wie die UPJ Pro Bono Rechts­be­ra­tung Non-Pro­fits unter­stüt­zen kann.

Wie geht es Ihnen als Orga­ni­sa­ti­on in die­ser Coro­na­zeit?

UPJ als Trä­ger der Pro Bono Rechts­be­ra­tung hat sicher­lich, wie vie­le ande­re Orga­ni­sa­tio­nen auch, mit neu­en Her­aus­for­de­run­gen zu tun, sei es, dass bean­trag­te Pro­jek­te oder Ver­an­stal­tun­gen nicht wie geplant durch­ge­führt wer­den kön­nen, Teams im Home­of­fice not­wen­di­ge tech­ni­sche Rah­men­be­din­gun­gen und Unter­stüt­zung sowie beson­de­ren Fokus und Ori­en­tie­rung brau­chen usw..

Trotz der Schwie­rig­kei­ten, die mit die­sen Zei­ten ver­bun­den sind, gehen wir mit einer posi­ti­ven Hal­tung an die­se Situa­ti­on her­an und begrei­fen die Ver­än­de­run­gen als Chan­ce, um Din­ge neu und anders zu den­ken und den ver­än­der­ten Bedar­fen zu ent­spre­chen. Hier haben wir erfah­ren, wie wich­tig die Ver­än­de­rungs- und Lern­be­reit­schaft sowie die Moti­va­ti­on aller Mitarbeiter*innen sind, um gemein­sam die Kri­se zu meis­tern. Das schweißt zusam­men und ermög­licht auch Din­ge, die wir vor­her auf die­se Wei­se nicht auf dem Schirm hat­ten. Und das stärkt die Orga­ni­sa­ti­on ins­ge­samt.
Mit die­ser posi­ti­ven Ener­gie im Rücken ist es der UPJ Pro Bono Rechts­be­ra­tung gelun­gen, sehr schnell ein bedarfs­ge­rech­tes Ange­bot auf­zu­bau­en, um gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen bei ihren aktu­el­len Her­aus­for­de­run­gen zu unter­stüt­zen und rele­van­te Infor­ma­tio­nen rund um COVID-19 zur Ver­fü­gung zu stel­len. Und auch die betei­lig­ten Pro-bono-Kanz­lei­en sind in die­sen Zei­ten beson­ders enga­giert und bereit, sich für die Rechts­be­ra­tungs­be­lan­ge von gemein­nüt­zi­gen Orga­ni­sa­tio­nen ein­zu­set­zen. Momen­tan gibt es hier etwas mehr freie Res­sour­cen, um sich ver­stärkt pro bono-Fra­ge­stel­lun­gen zu wid­men.
 
Wie funk­tio­niert die Pro-bono-Rechts­be­ra­tung genau und wer wen­det sich an Sie?
 
Die Pro-Bono-Rechts­be­ra­tung rich­tet sich an gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen (kei­ne Pri­vat­per­so­nen), die in Deutsch­land tätig sind oder dies anstre­ben und nicht in der Lage sind, finan­zi­el­le Mit­tel für die Rechts­be­ra­tung auf­zu­wen­den.
UPJ prüft die­se Punk­te und berei­tet die Pro-bono-Anfra­gen für die Ver­mitt­lung an Kanz­lei­en auf. Im nächs­ten Schritt wer­den die Fra­ge­stel­lun­gen an den Kanz­lei­ver­tei­ler wei­ter­ge­lei­tet, wor­auf­hin sich die Kanz­lei­en für die aus­ge­schrie­be­nen Man­da­te bewer­ben kön­nen. Inter­es­siert sich eine Kanz­lei für ein Man­dat, infor­miert UPJ die Orga­ni­sa­ti­on. Für den Fall, dass sich zwei oder mehr Kanz­lei­en auf ein Man­dat bewer­ben, ent­schei­det die Orga­ni­sa­ti­on, mit wel­cher Kanz­lei sie zusam­men­ar­bei­ten möch­te. Danach stellt UPJ den Kon­takt her. Die Kanz­lei prüft dann ihrer­seits, ob die Zusam­men­ar­beit ihren inter­nen Vor­ga­ben und berufs­recht­li­chen Vor­schrif­ten ent­spricht, und dann schlie­ßen die Part­ner eine Man­dats­ver­ein­ba­rung ab und star­ten ihre Zusam­men­ar­beit.
Der beschrie­be­ne Ver­mitt­lungs­pro­zess kann mit­un­ter bis zu 6–8 Wochen dau­ern, wes­halb kurz­fris­ti­ge Anfra­gen nicht ver­mit­telt wer­den kön­nen. Pro Ver­mitt­lungs­fall wird eine sym­bo­li­sche Gebühr erho­ben, die der Ernst­haf­tig­keit der Pro-Bono-Arbeit auch auf Sei­ten der NPO stär­ke­ren Aus­druck ver­leiht. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen, Details zum Ablauf und der Link zum Online-For­mu­lar zur Anmel­dung einer Rechts­fra­ge fin­den inter­es­sier­te Non-Pro­fits unter probono-rechtsberatung.de/npo.
 
Wie lan­ge beglei­ten Sie die Non-Pro­fit-Orga­ni­sa­tio­nen?
 
Unse­re Beglei­tung beginnt mit der Anmel­dung der Rechts­fra­gen über das Online-For­mu­lar. Wenn es hier Unklar­hei­ten bezüg­lich des beschrie­be­nen Sach­ver­hal­tes gibt, unter­stützt UPJ dabei, die Fra­ge­stel­lung zu kon­kre­ti­sie­ren. Wir schät­zen zudem den unge­fäh­ren zeit­li­chen Umfang ein und ord­nen die Fra­ge einem Rechts­ge­biet zu. Dann berei­ten wir die Man­da­te so auf, dass die Kanz­lei­en sie direkt ein­ord­nen kön­nen und die Ver­mitt­lungs­wahr­schein­lich­keit erhöht wird.
Nach­dem Kanz­lei und gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­ti­on „gematcht“ sind und die Man­dats­ver­ein­ba­rung abge­schlos­sen ist, endet die Tätig­keit von UPJ. Die Bera­tung durch die Kanz­lei unter­liegt berufs­recht­li­chen Vor­schrif­ten auch im Hin­blick auf die Bear­bei­tung von Man­da­ten. Etwai­ge auf­tre­ten­de Schwie­rig­kei­ten müs­sen die Man­dan­ten direkt mit der Kanz­lei klä­ren. Mit Been­di­gung des Man­dats befra­gen wir die gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­ti­on und bit­ten sie um ihr Feed­back und einen Hin­weis auf das Ver­hal­ten der Kanz­lei.
 
Haben sich die Bedar­fe wäh­rend der Coro­na-Zeit ver­än­dert und wie mer­ken Sie das?
 
Die pan­de­mie­be­dingt ver­än­der­ten Lebens- und Arbeits­be­din­gun­gen stel­len — wie ein­gangs schon erwähnt — vie­le Orga­ni­sa­tio­nen vor neue Her­aus­for­de­run­gen. Aktu­el­le Rechts­be­ra­tungs­be­dar­fe bestehen vor allem im Bereich Arbeits­recht, bei Haf­tungs­fra­gen im Fall von Ver­an­stal­tungs­ab­sa­gen oder Insol­venz, bei Fra­gen zur Beschluss­fas­sung in Ver­ei­nen etc. Dem in die­sen Belan­gen stei­gen­den Bera­tungs­be­darf sei­tens gemein­nüt­zi­ger Orga­ni­sa­tio­nen steht ein gro­ßer Pool an Infor­ma­tio­nen von Sei­ten enga­gier­ter Kanz­lei­en gegen­über, die genau zu die­sen Sach­ver­hal­ten Aus­kunft geben.
Dass es hier Bedarf gibt, mer­ken wir auch an den hohen Anmel­de­zah­len für Webi­na­re, die wir gemein­sam mit den Kanz­lei­en sehr schnell zu die­sen The­men anbie­ten konn­ten. Par­al­lel zu den Fra­gen im Zusam­men­hang mit den Fol­gen der COVID-19-Pan­de­mie, errei­chen uns täg­lich aber auch „regu­lä­re“ Rechts­fra­gen, die alle Rechts­ge­bie­te umspan­nen, ange­fan­gen beim Steu­er- und Gemein­nüt­zig­keits­recht über Daten­schutz­recht bis hin zum Zuwen­dungs- und Ver­ga­be­recht.
 
Wie kom­mu­ni­zie­ren Sie die­se spe­zi­el­len Ange­bo­te zur Coro­na­zeit?
 
Die UPJ Pro Bono Rechts­be­ra­tung hat auf ihrer Home­page eine neue Sei­te probono-rechtsberatung.de/corona ein­ge­rich­tet, auf der rele­van­te Infor­ma­tio­nen und geziel­te Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te im Rechts­be­reich gebün­delt sind. Die Lis­te wird lau­fend aktua­li­siert. Auf spe­zi­el­le Webi­nar-Ange­bo­te, die aktu­el­le recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen the­ma­ti­sie­ren, wird hier eben­falls hin­ge­wie­sen – also ins­ge­samt ein guter Fun­dus, um sich direkt ori­en­tie­ren zu kön­nen.
 
Wie kön­nen Frei­wil­li­ge Sie, auch wäh­rend der Coro­na-Zeit, unter­stüt­zen?
 
Enga­gier­te Per­so­nen kön­nen wir der­zeit nicht ange­mes­sen ein­set­zen und betreu­en. Aber nicht nur gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen, auch Unter­neh­men fin­den bei UPJ zu allen The­men rund um Enga­ge­ment, Nach­hal­tig­keit und Koope­ra­ti­on in der aktu­el­len Situa­ti­on qua­li­fi­zier­te Infor­ma­tio­nen und gute Bei­spie­le auf wirbleibenengagiert.de sowie Bera­tung und Ver­mitt­lung zu gemein­nüt­zi­gen Koope­ra­ti­ons­part­nern in Ber­lin-Bran­den­burg und bun­des­weit.