Pro-bono-Rechts­be­ra­­tung für Non-Pro­­­fits

22. April 2020, 11:00–12:00 Uhr
Non-Pro­fit-Orga­ni­sa­tio­nen ste­hen im Lau­fe ihrer inhalt­li­chen und orga­ni­sa­ti­ons­be­zo­ge­nen Arbeit oft vor spe­zi­fi­schen Rechts­fra­gen: Aus­grün­dun­gen, Umwand­lung der Rechts­form, Über­ar­bei­tung der Sat­zung, die Erstel­lung von Arbeits­ver­trä­gen, haf­tungs­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen oder der Umgang mit Per­so­nen­da­ten. Für die­se recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen feh­len jedoch häu­fig die finan­zi­el­len Mit­tel.

Hier unter­stützt die Pro-bono-Rechts­be­ra­tung von UPJ, die Anfra­gen an Anwäl­tin­nen und Anwäl­te enga­gier­ter Kanz­lei­en ver­mit­telt. Im Webi­nar erfah­ren Sie, wie Sie die­se Enge­ge­ment­form für sich nut­zen kön­nen.

Inhal­te:

  • Was hat die Pro-bono-Rechts­be­ra­tung mit Unter­neh­mens­en­ga­ge­ment zu tun?
  • Was ist Pro-bono-Rechts­be­ra­tung und wie funk­tio­niert sie?
  • Wer kann sie in Anspruch neh­men?
  • Wel­che Rechts­ge­bie­te wer­den abge­deckt? Was geht nicht?
  • Wor­auf ist in der Zusam­men­ar­beit mit Kanz­lei­en zu ach­ten?
  • Was müs­sen NPOs zu einem guten Ergeb­nis bei­tra­gen?

Ver­an­stal­ter:

UPJ Pro-Bono-Rechts­be­ra­tung, Haus des Stif­tens

Wei­te­res zum The­ma

Refe­rent: Kai Praum (UPJ Pro-Bono-Rechts­be­ra­tung)
Datum: 22. April 2020
Uhr­zeit: 11:00 – 12:00 Uhr

Hier kön­nen Sie sich direkt anmel­den.