Schutzschirme auch für den gemeinnützigen Sektor
Der gemeinnützige Sektor ist der größte Arbeitgeber in Deutschland. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege ebenso wie einige Stiftungen dringen darauf, die finanziellen Grundlagen der zivilgesellschaftlichen Organisationen ebenfalls abzusichern.
Pflege und medizinische Betreuung, ambulante Dienste, lnklusionsbetriebe, Beschäftigungsförderung und ‑integration, Kinder- und Jugendhilfe, Heime, Angebote für Menschen mit Behinderung, außerschulische Bildung, Nachbarschaftsarbeit, bürgerschaftliches Engagement – ein wesentlicher Teil der sozialen und kulturellen Infrastruktur wird von gemeinnützigen Organisationen erbracht. Die finanzielle Grundlage dieser Organisationen und ihrer Angebote über Leistungsentgelte, Zuwendungen und Projektförderungen der öffentlichen Hand – ebenso wie durch Stiftungen und Spenden – ist in der aktuellen Lage gefährdet und damit die Existenz der zivilgesellschaftlichen und sozial-kulturellen Infrastruktur, wie wir sie kennen.
Gemeinnützige Organisationen dürfen nur in sehr begrenztem Umfang Rücklagen bilden, Struktur- und Overheadkosten sind nicht zuwendungsfähig und werden auch von vielen Stiftungen nicht als förderungswürdig anerkannt. Ihre Finanzierung ist an die Erbringung konkreter Leistungen, Aktivitäten und Maßnahmen gebunden – die jedoch derzeit nicht wie üblich aufrechterhalten werden können, sondern in vielen Fällen abgesagt werden müssen, weil Einrichtungen geschlossen werden, Teilnehmende ausbleiben, Mitarbeitende erkranken oder Maßnahmen verschoben werden müssen. Es ist damit zu rechnen, dass solche Einnahmeausfälle rasch auch in Insolvenzen münden, wenn hier nicht gegengesteuert wird.
Vor diesem Hintergrund dringen die Mitgliedsverbände der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege ebenso wie einige Stiftungen darauf, mit sektorspezifischen “Schutzschirmen” und Anpassungen gesetzlicher Regelungen die Existenz des gemeinnützigen Sektors ebenfalls abzusichern, Zuwendungsbescheide auch bei Änderungen im Leistungsangebot aufgrund der aktuellen Lage aufrecht zu erhalten und die Bestimmungen zur Auszahlung von Projekt-Mitteln anzupassen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat heute darauf reagiert und eine Absicherung derjenigen Einrichtungen zugesichert, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern erbringen, wenn diese “zur Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie beitragen” und “in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen”. Die große Anzahl gemeinnütziger Organisationen, die mit Projektförderungen der öffentlichen Hand arbeiten, ist hiervon leider nicht berührt.