Aktuelle Anpassungen im Gemeinnützigkeitsrecht angesichts von Corona
Das Bundesministerium der Finanzen hat wichtige Vereinfachungen für das Engagement gemeinnütziger Organisationen und von Unternehmen im Bereich der Corona-Hilfe bekannt gegeben.
Zur Förderung und Unterstützung des gesellschaftlichen Engagements für von der Corona-Krise Betroffene hat das BMF im Schreiben “Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene” an die Oberstem Finanzbehörden der Länder Klarstellungen und Vereinfachungen u.a. in den Bereichen Verwendung von Spenden, Zuwendungsbestätigungen, Zweckbindung von Ressourcen, Verlustausgleich, Aufstockung von Kurzarbeitergeld getroffen.
Für engagierteUnternehmen sind die Regelungen zum Sponsoring, zur Arbeitslohnspende und zu Schenkungen bedeutsam.
Die Maßnahmen sind befristet für den Zeitraum 1. März bis 31. Dezember 2020.