“Wir ver­si­chern Ihnen, dass Sie auf uns zäh­len kön­nen”: Auf­ruf von För­der­stif­tun­gen

Für vie­le gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen sind Stif­tun­gen ein wich­ti­ger Part­ner bei der finan­zi­el­len För­de­rung und Wei­ter­ent­wick­lung ihrer Arbeit. Das gilt auch für Unter­neh­mens­stif­tun­gen.

Der “Arbeits­kreis För­der­stif­tun­gen” im Bun­des­ver­band Deut­scher Stif­tun­gen hat einen Auf­ruf erar­bei­tet, mit dem sich Stif­tun­gen zu einer unter­stüt­zen­den Hal­tung eben­so wie zu kon­kre­ten Maß­nah­men ver­pflich­ten – Auf­recht­erhal­tung von För­der­zu­sa­gen, Über­wei­sung von Tran­chen auch wenn ver­ein­bar­te Mei­len­stei­ne der­zeit nicht ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen, Anpas­sung von Fris­ten für Berich­te und Nach­wei­se u.v.m. –, um die Exis­tenz der Geför­der­ten in der aktu­el­len Aus­nah­me­si­tua­ti­on zu sichern und ihre Hand­lungs­fä­hig­keit nicht zu behin­dern: “Wir ver­si­chern Ihnen, dass Sie auf uns als Stif­tun­gen zäh­len kön­nen.”

Wei­te­re Stif­tun­gen, sozia­le Inves­to­ren und Geldgeber*innen sind auf­ge­ru­fen, sich anzu­schlie­ßen und den Auf­ruf zu unter­zeich­nen. Die dar­in genann­ten The­men und Maß­nah­men kön­nen durch­aus ein Vor­bild sein für eine ent­spre­chen­de Pra­xis enga­gier­ter Unter­neh­men und ihrer Stif­tun­gen und gleich­lau­ten­der Ver­si­che­run­gen gegen­über gemein­nüt­zi­gen Koope­ra­ti­ons­part­nern.