Der “Arbeitskreis Förderstiftungen” im Bundesverband Deutscher Stiftungen hat einen Aufruf erarbeitet, mit dem sich Stiftungen zu einer unterstützenden Haltung ebenso wie zu konkreten Maßnahmen verpflichten – Aufrechterhaltung von Förderzusagen, Überweisung von Tranchen auch wenn vereinbarte Meilensteine derzeit nicht eingehalten werden können, Anpassung von Fristen für Berichte und Nachweise u.v.m. –, um die Existenz der Geförderten in der aktuellen Ausnahmesituation zu sichern und ihre Handlungsfähigkeit nicht zu behindern: “Wir versichern Ihnen, dass Sie auf uns als Stiftungen zählen können.”
Weitere Stiftungen, soziale Investoren und Geldgeber*innen sind aufgerufen, sich anzuschließen und den Aufruf zu unterzeichnen. Die darin genannten Themen und Maßnahmen können durchaus ein Vorbild sein für eine entsprechende Praxis engagierter Unternehmen und ihrer Stiftungen und gleichlautender Versicherungen gegenüber gemeinnützigen Kooperationspartnern.